Was bedeutet Rückabwicklung einer Lebensversicherung?+
Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung wird der Vertrag rechtlich rückabgewickelt. Statt nur des Rückkaufswerts können eingezahlte Beiträge und gegebenenfalls Nutzungsersatz berücksichtigt werden. Welche Positionen im Einzelfall ansetzbar sind, wird anwaltlich geprüft.
Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?+
Eine Belehrung kann beispielsweise unvollständig, missverständlich oder formal fehlerhaft sein. Entscheidend sind der genaue Wortlaut, der Abschlusszeitpunkt und die damaligen gesetzlichen Anforderungen.
Kann ich auch einen bereits gekündigten Vertrag rückabwickeln?+
Das kann möglich sein. Auch bereits gekündigte oder ausgezahlte Verträge kommen je nach Vertragsunterlagen und Rechtslage für eine Prüfung infrage.
Welche Unterlagen brauche ich?+
Hilfreich sind der Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen, die Widerrufsbelehrung sowie aktuelle Abrechnungen oder Rückkaufswertmitteilungen. Fehlende Unterlagen können wir nach der Anfrage gemeinsam klären.
Was kostet mich die Prüfung?+
Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Bevor weitere Schritte erfolgen, erhalten Sie eine transparente Erläuterung des Vorgehens. Vorkosten entstehen Ihnen nicht.
Wie lange dauert das Verfahren?+
Die Dauer hängt vom Versicherer, der Vollständigkeit der Unterlagen und dem konkreten Prüfungsweg ab. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine erste Rückmeldung.